Die Website kino.to war über längere Zeit das mit Abstand bekannteste Portal zum kostenlosen Ansehen eigentlich kostenpflichtiger Filme. Wofür man bei den meisten anderen Videoportalen und ebenso im Kino oder in der Videothek Geld hätte zahlen müssen, stand hier kostenlos zur Verfügung. Allerdings war das illegal und wurde, trotz der vermeintlichen Gesetzlücken, die kino.to zu nutzen gedacht hatte, am 08.06.2011 gesetzlich geahndet. Ermittler aus Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden haben die Verantwortlichen fest- und die Seite vom Netz genommen. Die Betreiber der Website sitzen seitdem in Untersuchungshaft und sicher werden auch gegen einige Nutzer des Portals noch Verfahren angestrengt. Schließlich ist es für die Vermittler ein leichtes, über die jeweiligen Internetanbieter oder DSL Anbieter die IP-Adressen der User zu ermitteln. Bisher sind noch keine Klagen bekannt, doch ist das Verfahren noch lange nicht abgeschlossen. Nach Angaben der Betreiber wurden allerdings keine LOG-Daten gespeichert. Was letztlich tatsächlich gespeichert wurde und was nicht, wird erst die Auswertung durch die verschiedenen ermittelnden Kriminalbehörden ergeben. Die zuständige Zulassungsbehörde der Website in Tonga (die Domainendung von kino.to steht für das Südseearchipel Tonga) erteilte bisher ebenfalls keine Auskunft über Daten der Betreiber oder Nutzer.  Das wird die ehemaligen Betreiber allerdings wohl nicht vor Strafe schützen. Ihnen wird die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, was in Anbetracht der Urheberrechtsverletzungen in mehr als einer Million Fälle, mehrjährige Haftstrafen nach sich ziehen könnte. Aus Sicht der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) ist das Problem des illegalen Nutzens urheberrechtlich geschützter Inhalte damit allerdings noch nicht gelöst. Viele der bei kino.to gezeigten Filme werden nach wie vor auch auf vielen anderen Portalen dieser Art gezeigt. Zudem gibt es bereits zwei vermeintliche offizielle Nachfolger der Seite, gegen die zwar ebenfalls ermittelt wird, allerdings noch keine Handhabe gefunden wurde, um auch deren Betrieb zu beenden.